Elterninformationen

Unsere Elternvertretungen


Schulelternrat:

Vorsitzender: Herr Emmerich

Stellvertreter: Herr Yilmaz


  • Wie läuft der Schulvormittag ab?

    Unser Schulvormittag: 


    Die ersten Klasse haben jeden Tag vier Schulstunden. Bei Bedarf können die Kinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung  an der Betreuung bis 13 Uhr teilnehmen. 

    In der zweiten Klasse haben sie an zwei Tagen in der Woche fünf Schulstunden. Ab der dritten Klasse haben die Kinder jeden Schultag bis 13 Uhr Unterricht. 

    Darüber hinaus wird im Rahmen der verlässlichen Grundschule eine Betreuung bis 16 Uhr angeboten. 


        8.00 - 8.45 Uhr - 1. Schulstunde


        8.45 - 9.35 Uhr - 2. Schulstunde


              9.35 - 9.45 Uhr - Frühstückspause


              9.45 - 10.05 Uhr - große Pause 


        10.05 - 10.50 Uhr - 3. Schulstunde 


        10.55 - 11.40 Uhr - 4. Schulstunde 


              11.40 - 12.00 Uhr - große Pause 


        12.00 - 13.00 Uhr - 5. Schulstunde /
    Betreuung 


              13.00 - 16.00 Uhr - Ganztagsbetreuung 


  • Von der Anmeldung bis zur Einschulung

    Beginn der Schulpflicht findet in dem Jahr statt, in welchem ein Kind das 6. Lebensjahr bis zum 30.9. erreicht.

    Die Anmeldung erfolgt bis per Post mit folgenden Unterlagen: Geburtsurkunde, ggfs. Nachweis über Sorgerechtbestimmung (für die Akten), auch Kann-Kinder können/müssen angemeldet werden. 

    Schließlich findet in der Regel am ersten Samstag im neuen Schuljahr die Einschulungsfeier statt. 

  • Schulfähigkeit

    Ob ein Kind schulfähig ist, entscheidet die Schulleitung. 


    Die Schulfähigkeit setzt voraus, dass die Kinder die nötige geistige und körperliche Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 


    Als Entscheidungsgrundlage für die Feststellung der Schulfähigkeit dienen folgende Punkte: 

    - Gespräche mit den Eltern 

    - Schulärztliche Untersuchung

    - Gespräche mit dem Kindergarten 

    - Fragebogen an Eltern und Erzieher

    - Gespräche mit Therapeuten/Ärzte

    - in Zweifelsfällen: evtl. Unterrichtsbeobachtung

  • Flexikinder

    Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können durch formlose schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten (frühstens ein halbes Jahr vor der Einschulung) den Schulbesuch um ein Jahr verschieben. Die Entscheidung hierfür muss nicht begründet werden. 

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